13 gute Gründe, die Lizenzierung durch die AM(S) anzustreben:
- Nur lizenzierte Einrichtungen und Einrichtungen, welche die Lizenz beantragt haben dürfen den Namen MONTESSORI verwenden.
- Die Lizenzierung ist ein Qualitätsausweis, denn es werden nur Betriebe lizenziert, die
a) über genügend Personal mit anerkanntem Montessori-Diplom verfügen.
b) eine vollständig eingerichtete „Vorbereitete Umgebung“ haben.
c) mindestens 3 Std. Freiarbeit pro Tag in gemischten Altersgruppen anbieten.
d) seit mindestens 2 Jahren bestehen.
e) einen positiven Expertenbericht vorweisen können. - Der Name MONTESSORI ist international bekannt und positiv besetzt.
- Die lizenzierten Einrichtungen werden auf der Website der AM(S) publiziert.
- Der Bekanntheitsgrad des Namens MONTESSORI wird voraussichtlich in den kommenden Jahren noch steigen.
- Der Name MONTESSORI macht eine Einrichtung auf den ersten Blick von anderen Schulen und Kitas unterscheidbar.
- Lizenzierte Einrichtungen heben sich positiv ab von Einrichtungen, die „ein bisschen nach Montessori“ arbeiten.
- Die Lizenzierung festigt den guten Ruf einer Einrichtung.
- Viele Eltern suchen ganz gezielt eine Montessori-Einrichtung für ihr Kind. Die Lizenzierung schafft Vertrauen in die Qualität einer Einrichtung.
- Lizenzierte Einrichtungen können selbstbewusst als „qualitativ hoch stehende Betriebe“ auftreten.
- Lizenzierte Einrichtungen sind nicht nur von der AM(S) anerkannt, sondern erhalten auch Anerkennung von anderen Montessori-Einrichtungen, Behörden und Eltern.
- Im Kanton Zürich benötigen lizenzierte Montessori-Kinderhäuser (3-6 Jahre) keine zusätzliche Bewilligung als Kinderkrippe. Die AM(S) ist bestrebt, diese Regelung auf andere Kantone auszuweiten.
- Ein gemeinsames Auftreten unter dem Namen MONTESSORI macht uns alle stärker und dient der Verbreitung dieser Pädagogik, die uns allen so am Herzen liegt.