Formulare

Jede Einrichtung, die bestimmte Anforderungen erfüllt, kann, sobald die zweijährige Wartefrist abgelaufen ist, in die Liste anerkannter Einrichtungen aufgenommen werden. Die auf der Liste geführten Einrichtungen erhalten die auf drei Jahre befristete, förmliche und entgeltliche Erlaubnis (Lizenz), im geschäftlichen Verkehr unter der Bezeichnung "anerkannte Montessori-Einrichtung" aufzutreten.

ASSOZIATION
M
ONTESSORI
S
CHWEIZ

Sektion der deutschen und rätoromanischen Schweiz
Signaustrasse 9, 8008 Zürich
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Fax: +41 43 443 00 31
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