montessori schweiz

 

Was Kinder betrifft, betrifft die Menschheit.

Dr. Maria Montessori

Tarifordnung

A Lizenzgebühren

Die Jahresgebühr (12 Monate) für eine Lizenz zur Nutzung der Wortmarke MONTESSORI gemäss Lizenzvertrag ist für Einrichtungen (Kinderhäuser und/oder Schulen) in Abhängigkeit ihrer Grösse wie folgt festgelegt (massgeblich ist die Anzahl gleichzeitig eingeschriebener Kinder bei Beginn des Lizenzvertrages resp. am jeweils entsprechenden Datum der Folgejahre):

bis 20 Kinder  CHF   200.--/Jahr
 21 bis 35 Kinder  CHF  300.--/Jahr
 36 bis 70 Kinder  CHF  600.--/Jahr
 71 bis 105 Kinder  CHF  900.--/Jahr
 106 und mehr Kinder  CHF  1'200.--/Jahr

Die Lizenzgebühr für Ausbildungsstätten wird pro Ausbildungskurs und Student/in
erhoben:
Einmalige Gebühr pro Kurs und Student/in: CHF 30.--

Die Lizenzgebühren werden jährlich resp. pro Ausbildungskurs durch das Sekretariat den Einrichtungen resp. Ausbildungsstätten in Rechnung gestellt.

B Gebühren für SMQ

Für den Gebrauch des Gütesiegels inklusive Durchführung der Expertise ist folgende Gebühr für jeweils drei Jahre zu entrichten:

bis 35 Kinder  CHF   600.--/Jahr
 36 bis 70 Kinder  CHF  900.--/Jahr
 71 bis 105 Kinder  CHF  1'200.--/Jahr
 106 und mehr Kinder  CHF  1'800.--/Jahr

Die Gebühr wird nach erfolgter Expertise sowie vorliegendem Beschluss des Vorstandes dem Antragsteller in Rechnung gestellt.

Die Gebühr ist zusätzlich zur jährlichen Lizenzgebühr zu bezahlen.

Kann das Gütesiegel nicht verliehen werden, sind für die entstandenen Aufwendungen für die Expertise CHF 300.00 plus CHF 150.-- pro Gruppe zu entrichten.

Tarifordnung